Die CDU Kempen hat einen Antrag eingebracht, die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, für die Kindertagespflege und für Offene Ganztagesschulen grundlegend zu reformieren.
Wir wollen eine höhere Beitragsgerechtigkeit und Sozialverträglichkeit, die sich nur durch die Koppelung der Beträge an die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und Sorgeberechtigten erreichen lässt.
Wir haben festgestellt, dass die Beitragskultur im Kreisgebiet -und noch deutlicher im regionalen Vergleich- außerordentlich heterogen ist. Weder in der Festlegung der Einkommensstufen, auf die die Elternbeiträge basieren, noch in der Höhe der Elternbeiträge lassen sich nachvollziehbare Grundlagen oder „ein roter Faden“ erkennen. Die Bemessungs- und Beitragshöhen scheinen in allen uns vorliegenden Tabellen überholt und auf alte Vorgaben des GTK (Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder, gültig bis 31.12.2007) zurückzuführen zu sein.
Derzeit berechnen sich die Elternbeiträge nach sechs Einkommensstufen.
Beispielhaft sei die Einkommensstufe von € 26.001,00 bis € 39.000,00 genannt, die eine gleich hohe Beitragshöhe auslöst. Ein Jahreseinkommen von € 39.000,00 lässt aus sozialer und wirtschaftlicher Sichtweise keine Vergleichbarkeit mit einem Jahreseinkommen von € 26.001,00 zu. Die Leistungsfähigkeit der Eltern ist deutlich anders zu bewerten, wenn monatlich mehr als € 1.000,00 mehr zur Verfügung stehen, als zu Beginn der Einkommensstufe. Das gleiche gilt auch in der Folgeeinstufung von € 39.001,00 bis € 52.000,00.
Ziel unseres Antrags ist die Herbeiführung einer erkennbar und nachvollziehbar höheren Beitragsgerechtigkeit und einer Sozialverträglichkeit zwischen Beitragshöhe und Einkünften.
Ziel unseres Antrags ist es auch, die Beitragsbemessung zu verschlanken und den in der jetzigen Bemessungstabelle erkennbaren „Mittelbauch“ abzubauen.
Aus diesem Grund sieht die von uns eingebrachte Beitragsstaffelung eine völlige Beitragsfreiheit bei Jahreseinkommen unter € 20.000,00 (jetzt € 16.000,00) und ab € 20.000,00 eine engmaschige Einkommensstaffel in Sprüngen von € 5.000,00 mit einer durchgängigen linearen Erhöhung der Beiträge vor.
Dies wird dazu führen, dass viele Eltern, die jetzt im unteren Einkommensbereich der jeweiligen Einkommensstufen liegen, entlastet werden.
Nach der derzeitigen Beitragsstaffel sind bei einem Jahreseinkommen von über € 75.000,00 bereits Höchstbeträge zu zahlen.
Der von uns eingebrachte Entwurf sieht mehr als 20 Einkommensstufen in Sprüngen von € 5.000,00 vor, d.h. auch über € 75.000,00 soll es nach unserer Auffassung weitere Stufen geben.
Die jetzigen höchsten Elternbeiträge werden in unserem Entwurf aber erst bei einem Einkommen von etwa € 90.000,00 erreicht, allerdings werden die Eltern mit einem noch höherem Einkommen künftig höher belastet, hier allerdings auch nur schrittweise bis zu einer Einkommensstufe von € 125.000,00.
Wir gehen nach ersten Berechnungen davon aus, dass die Änderung der Beitragsstaffel kostenneutral ist und sich durch eine erkennbare Beitragsgerechtigkeit auszeichnet.
An der Geschwisterkindregelung, d. h. Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder, hält die CDU-Fraktion fest.
Wir treten dafür ein, dass die Änderungen bereits zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2013 in Kraft treten können.