Der CDU Kreisparteitag möge beschließen und als Arbeitsauftrag weiterleiten:
Die von der schwarz-gelben Landesregierung eingeführte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ist in der derzeitigen Verabschiedung zu erhalten.
- In dem 2006 verabschiedeten Gesetz dürfen Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, für die Dauer von fünf Stunden an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
- Verkaufsstellen von themenbezogenen Waren oder Waren zum sofortigen Verzehr auf dem Gelände oder im Gebäude einer Kultur- oder Sport-Veranstaltung oder in einem Museum während der Veranstaltungs- und Öffnungsdauer, sofern sie der Versorgung der Besucherinnen und Besucher dienen, dürfen an Sonn- und Feiertagen angeboten werden.
- Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe zur Abgabe landwirtschaftlicher Produkte für die Dauer von fünf Stunden dürfen an Sonn- und Feiertagen zum Verkauf angeboten werden.
- Verkaufsstellen dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 00.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein (allgemeine Ladenöffnungszeit).
Begründung:
Diese Regelungen sind entsprechend dem sich geänderten Freizeit- und Konsumverhalten der Bürger erarbeitet worden und tragen den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden – wie auch der ortsansässigen Produzenten – Rechnung. Jeder Bauer und Händler kann heute frei entscheiden, ob und wie er die gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen will. Die Regulierung der Ladenöffnungszeiten findet direkt vor Ort durch Angebot und Nachfrage statt. Kempen und auch Viersen als Kreis sind in unmittelbarer Nähe zum Grenzland besonders durch die in den Nachbarländern freizügigen Ladenöffnungszeiten auf flexible gestaltbare Möglichkeiten angewiesen. Das Konsumverhalten in Verbindung mit einem Wochenendtourismus ist zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor für unsere Stadt und unseren Kreis gewachsen. Diese Wirtschaftskraft gilt es für uns zu erhalten und nicht durch restriktive Veränderungen des Ladenöffnungsgesetzes in die angrenzenden Nachbarländer zu verlagern. Eine Rücknahme oder Beschneidung dieser Regelung ist für die CDU Kempen nicht nachvollziehbar.