Die CDU Kempen zu Gast beim WDR

Mrz 17, 2013

Rundfunkgebühren belasten den kommunalen Haushalt  – Die CDU Kempen fragt nach

Bereits im Juli 2012 wies die CDU Kempen in einer Pressemitteilung auf die Problematik der neuen Rundfunkgebührenverordnung hin.

Dies nahm die Vorsitzende Eva Theuerkauf bei einem Besuch beim WDR Köln zum Anlass, im Gespräch mit  Eva-Maria Michel, WDR-Justiziarin und stellvertretende Intendantin, nochmals auf die schwierigen  finanziellen Auswirkungen für Betriebe und Kommunen deutlich hinzuweisen.

So werden heute die Rundfunkgebühren nach Anzahl der Mitarbeiter und Betriebsstätten in einem gestaffelten System errechnet. Gerade bei Unternehmen mit Filialen oder Kommunen mit örtlich unterschiedlichen  Dienststellen  werden hier Gebührensteigerungen in erheblicher Höhe fällig.

Frau Michel erklärte auf Nachfrage, dass der WDR sich dieser Problematik durchaus bewusst sei und die Ursache der entstandenen Gebührensteigerung hauptsächlich in der in der Dezentralität der Betriebsstätten liege.

Den Kommunen, die große Mehrbelastungen fürchten, stellt der WDR Berater zur Seite, so die stellvertretende Intendantin.  In einem ersten Schritt wird zu klären sein, wie viele Betriebsstätten tatsächlich vorhanden sind. Bis zur Klärung dieses Sachverhaltes soll weiterhin der alte Gebührenbeitrag zu entrichten sein.

Bei der Evaluierung des Gesetzes 2013/2014 werde sich der WDR zudem für die Unterstützung der Kommunen beim Gesetzgeber einsetzen.

Dabei machte sich die Justiziarin für die Neuregelung in ihrer Grundaussage: „Eine Wohnung – ein Beitrag“ stark. Sie mache das System gerechter und effizienter, da pro Haushalt abgerechnet werde. Dadurch würden auch die Besuche der GEZ-Beauftragten wegfallen, die in der Vergangenheit häufig für Ärger gesorgt haben. Für 90% der privaten Haushalte werde sich nichts ändern, so Eva Maria Michel.

Die CDU Kempen spricht sich generell für eine Vereinfachung der Rundfunkgebührenverordnung aus. Sie  ist jedoch nicht bereit, eine „doppelte, gefühlte Steuer“ für eine nicht bestellte Leistung zu entrichten. Zum einen durch eine persönliche Zahlung durch jeden einzelnen Bürger sowie zum anderen als überteuerte Gebührenlast für die kommunale Verwaltung.  Eva Theuerkauf: Kommunales Geld ist Bürgergeld!