Liebe Leserinnen und Leser,
wie in der Presse zu lesen war, hat das Verwaltungsgericht die Landratswahl für nicht rechtmäßig erklärt.
Weshalb die CDU das Urteil für falsch hält, welche Faktoren nicht umfassend gewürdigt wurden und weshalb die CDU eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen wird, können Sie im Statement der CDU-Kreistagsfraktion HIER lesen.